BGS Kostenstruktur

Die Betreuende Grundschule bietet zwei Modelle: Betreuung bis 14 Uhr oder Betreuung bis 16 Uhr inklusive Mittagessen. Sobald die Betreuung länger als 14 Uhr geht, ist ein warmes Mittagessen verpflichtend. Entscheidet Ihr Euch für die 16 Uhr Betreuung und Euer Kind kommt beispielsweise an zwei Tagen in der Woche bereits um 14 Uhr nach Hause, ist es Euch freigestellt an diesen Tagen das Mittagessen zu buchen. Daher bieten wir das Mittagessen für 1 bis 5 Tage die Woche an.

Die Festlegung auf das 14 Uhr oder 16 Uhr Betreuungsmodell erfolgt für das gesamte Schuljahr. Die Essenstage können bei Bedarf zum Monatsanfang gewechselt werden.

Für das Schuljahr 2025/26 bieten wir die Betreuung zu folgenden Preisen pro Monat an. Die Zahlung erfolgt per Lastschriftmandat über 12 Monate unabhängig von Ferienzeiten.

1. und 2. Klasse3. und 4. Klasse
Betreuung 1476,00 Euro38,00 Euro
Betreuung 16*152,00 Euro114,00 Euro
*zzgl. Essensgeld

Kinder in den 1. und 2. Klassen mit einem Geschwisterkind in der 3. oder 4. Klasse (das nicht in die Betreuung geht) haben die Möglichkeit die Betreuung von 12 Uhr bis 13 Uhr zu nutzen. Die Kosten hierfür liegen bei 38,00 Euro monatlich.

Das Essengeld beträgt je nach Anzahl der Tage pro Woche monatlich:

Tage pro WocheKosten
116,15 Euro
232,31 Euro
348,46 Euro
464,62 Euro
580,77 Euro

Beispiele:

Mein Kind geht in die 3. Klasse und wird für die 14 Uhr Betreuung angemeldet. Die monatlichen Kosten betragen 38,00 Euro.

Mein Kind geht in die 2. Klasse und wird für die 16 Uhr Betreuung angemeldet. Da es dienstags vom Opa betreut wird, geht es um 13.30 Uhr nach Hause und isst an diesem Tag nicht mit. Die monatlichen Kosten betragen 216,62 Euro.

Mein Kind geht in die 1. Klasse und wird für die 16 Uhr Betreuung mit Essen an allen Tagen angemeldet. Die monatlichen Kosten betragen 232,77 Euro.


Nach Schuljahresende erfolgt eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten. Zu hoch gezahlte Beiträge werden zurückerstattet, Fehlbeträge werden eingezogen.

Die reinen Betreuungskosten ohne Essensverpflegung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine entsprechende Bescheinigung wird im Frühjahr für das vorangegangene Kalenderjahr automatisch an alle Eltern versendet.


Kostenübernahme und Zuschuss für das Mittagessen durch die Stadt Mainz

Familien, die das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen, können die Kostenübernahme für das Mittagessen bei der Stadt Mainz beantragen. Der Antrag wird bei der Stadt eingereicht und wir werden dann über die Kostenübernahme informiert.
Familien ohne Leistungsbezug, die über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für das Mittagessen bei der Stadt Mainz nach der Härtefonds-Regelung zu beantragen.
Weitere Informationen zum Mittagessen findest Du auf der Webseite der Stadt Mainz.